{"id":8804,"date":"2022-03-03T14:58:33","date_gmt":"2022-03-03T13:58:33","guid":{"rendered":"https:\/\/relaunch.schwarz-matt.com\/?page_id=8804"},"modified":"2025-10-08T11:52:17","modified_gmt":"2025-10-08T09:52:17","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.schwarz-matt.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"8804\" class=\"elementor elementor-8804\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-691dc1c e-con-full e-flex e-con e-parent\" data-id=\"691dc1c\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a4132e3 pt-300 elementor-widget elementor-widget-jet-engine-component-34656\" data-id=\"a4132e3\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" 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Allgemeiner Teil<\/span>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-cfab05b bodytext elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"cfab05b\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\tI. Geltungsbereich <br><br> (1) Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bestehen aus einem Allgemeinen (A.) und einem Besonderen Teil (B.) und regeln das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen der Schwarz+Matt GmbH, Westfalendamm 188, 44141 Dortmund (nachfolgend \u201eSchwarz+Matt\u201c genannt) und ihren Kunden.  (2) Das Angebot von Schwarz+Matt richtet sich ausschlie\u00dflich an Unternehmer iSd \u00a7 14 BGB. Unternehmer ist eine nat\u00fcrliche oder juristische Person oder rechtsf\u00e4hige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgesch\u00e4fts in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt.  (3) Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Schwarz+Matt ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Schwarz+Matt auf ein Schreiben, eine E-Mail oder sonstigen Text Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.  (4) Sofern im Besonderen Teil (B.) dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder individualvertraglich nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wurde, gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Teils (A.).  <br><br>  II. Vertragsabschluss <br><br> Aufgrund der vom Kunden im Vorfeld gemachten Angaben gibt Schwarz+Matt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Das Angebot kann, sofern in diesem nichts anderes bestimmt wurde, innerhalb von 4 Wochen vom Kunden per E-Mail, per Fax oder in Schriftform angenommen werden.  <br><br>  III. Datensicherheit, Datenschutz <br><br> (1) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland g\u00fcltigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insb. DSGVO) beachten.  (2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er daf\u00fcr ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Versto\u00dfes Schwarz+Matt von Anspr\u00fcchen Dritter frei.  (3) Schwarz+Matt wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchf\u00fchrung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.  (4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, so lange Anwendungsdaten im Einflussbereich von Schwarz+Matt liegen, auch \u00fcber das Vertragsende hinaus.  (5) Sofern im Rahmen der vertraglichen Beziehung f\u00fcr den Kunden eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO durchgef\u00fchrt wird, schlie\u00dfen die Vertragsparteien eine gesonderte Auftragsvereinbarung in der die Einzelheiten der Datenverarbeitung geregelt sind.  <br><br>  IV. Geheimhaltung <br><br> (1) Die Vertragspartner werden \u00fcber alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverh\u00e4ltnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegen\u00fcber \u2013 gleich zu welchem Zweck \u2013 verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen z\u00e4hlen die von der informationsgebenden Partei ausdr\u00fccklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umst\u00e4nden der \u00dcberlassung eindeutig ergibt. Durch den Anbieter vertraulich zu behandeln sind insb. ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Kunden erstellte Analysen und Handlungsanweisungen.  (2) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen f\u00fcr solche Informationen oder Teile davon, f\u00fcr die die empfangende Partei nachweist, dass sie \u2013 ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zug\u00e4nglich waren; \u2013 der \u00d6ffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zug\u00e4nglich waren; \u2013 der \u00d6ffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zug\u00e4nglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierf\u00fcr verantwortlich ist.  (3) \u00d6ffentliche Erkl\u00e4rungen der Parteien \u00fcber eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben.  (4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bestehen auch \u00fcber das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 2 nicht nachgewiesen ist.  <br><br>  V. Haftung, Haftungsgrenzen <br><br> (1) Schwarz+Matt haftet \u2013 sofern im besonderen Teil dieser AGB oder individualvertraglich nichts anderes geregelt wurde \u2013 bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit f\u00fcr alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erf\u00fcllungsgehilfen verursachten Sch\u00e4den unbeschr\u00e4nkt.  (2) Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haftet Schwarz+Matt im Fall der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit unbeschr\u00e4nkt.  (3) Die verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung von Schwarz+Matt auf Schadensersatz (\u00a7 536a BGB) f\u00fcr bei Vertragsschluss vorhandene M\u00e4ngel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unber\u00fchrt.  (4) Im \u00dcbrigen haftet Schwarz+Matt nur, soweit sie eine wesentlicheVertragspflicht (\u201eKardinalpflicht\u201c) verletzt hat. Unter Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen zu verstehen, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf \u2013 also die wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten. In diesen F\u00e4llen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschr\u00e4nkt.  (5) F\u00fcr Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet Schwarz+Matt nur, soweit sie die Vernichtung vors\u00e4tzlich, grob fahrl\u00e4ssig oder aufgrund eines Versto\u00dfes gegen eine wesentliche Vertragspflicht verursacht hat. Die Haftung von Schwarz+Matt ist der H\u00f6he nach auf den Schaden begrenzt, der auch im Fall einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Datensicherung durch den Kunden entstanden w\u00e4re.  (6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber\u00fchrt.  (7) S\u00e4mtliche Anspr\u00fcche unter dieser Ziff. 6. verj\u00e4hren innerhalb von 1 Jahr; hinsichtlich des Beginns der Verj\u00e4hrungsfrist findet \u00a7 199 Abs. 1 BGB Anwendung. Dies gilt nicht in F\u00e4llen der Haftung wegen Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit, bei Personensch\u00e4den oder in F\u00e4llen zwingender Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz.  <br><br>  VI. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung <br><br> (1) Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, verl\u00e4ngern sich Vertr\u00e4ge mit einer bestimmten Vertragslaufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verl\u00e4ngerungszeitraum), sofern sie nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Grundlaufzeit oder eines Verl\u00e4ngerungszeitraums schriftlich gek\u00fcndigt werden.  (2) Das Recht der Vertragspartner zur K\u00fcndigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unber\u00fchrt. Ein wichtiger Grund liegt f\u00fcr einen Vertragspartner insbesondere vor, wenn der andere Vertragspartner gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verst\u00f6\u00dft und der Vertragsversto\u00df nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung abgestellt wird, sofern eine solche Frist bzw. Aufforderung unter Ber\u00fccksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen Umst\u00e4nde nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.  (3) Eine K\u00fcndigung muss schriftlich erfolgen.  <br><br>  VII. H\u00f6here Gewalt <br><br> (1) Keine der Parteien ist zur Erf\u00fcllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und f\u00fcr die Dauer h\u00f6herer Gewalt verpflichtet. Insb. folgende Umst\u00e4nde sind als h\u00f6here Gewalt in diesem Sinne anzusehen: \u2013 von der Partei nicht zu vertretende(s) Feuer\/Explosion\/\u00dcberschwemmung; \u2013 Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo; \u2013 \u00fcber 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigef\u00fchrter Arbeitskampf; \u2013 nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit der Anbieter die Telekommunikationsleistung mit anbietet.  (2) Jede Partei hat die andere \u00fcber den Eintritt eines Falls h\u00f6herer Gewalt unverz\u00fcglich schriftlich bzw. per E-Mail oder per Fax in Kenntnis zu setzen.  (3) Solange Schwarz+Matt (a) auf die Mitwirkung oder Informationen des Kunden wartet oder (b) durch Streiks oder Aussperrungen in Drittbetrieben oder im Betrieb des Anbieters (im letzteren Fall jedoch nur, wenn der Arbeitskampf rechtm\u00e4\u00dfig ist), beh\u00f6rdliches Eingreifen, gesetzliche Verbote oder andere unverschuldete Umst\u00e4nde in ihren Leistungen behindert ist (,,h\u00f6here Gewalt\u201c), gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung (,,Ausfallzeit\u201c) als verl\u00e4ngert und es liegt f\u00fcr die Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. Schwarz+Matt teilt dem Kunden derartige Behinderungen und ihre voraussichtliche Dauer unverz\u00fcglich mit. Dauert die h\u00f6here Gewalt ununterbrochen l\u00e4nger als 3 Monate an, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei.  <br><br>  VIII. Referenznennung <br><br> Schwarz+Matt ist berechtigt den Kunden und eine Beschreibung der erbrachten Leistungen im Internet (inkl. Social-Media), Fernsehen, in der Printwerbung, in redaktionellen Texten und sonstigen Medien als Referenz anzugeben und damit zu werben. Auf Anfrage des Anbieters wird der Kunde diesem hierf\u00fcr auch sein Logo in einem gebr\u00e4uchlichen Dateiformat zur Verf\u00fcgung zu stellen.  <br><br>  IX. Einsatz von Dritten\/ Subunternehmen <br><br> (1) Schwarz+Matt ist es gestattet \u2013 ohne Einwilligung des Kunden \u2013 zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritte bzw. Subunternehmen einzusetzen. Schwarz+Matt tr\u00e4gt daf\u00fcr Sorge, dass die von ihr f\u00fcr die Leistungserbringung eingesetzten Personen ausreichend qualifiziert sind.  (2) Sofern das Verhalten oder die Qualifikation der von Schwarz+Matt eingesetzten Personen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht, wird der Kunde Schwarz+Matt hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren. Schwarz+Matt wird unverz\u00fcglich geeignete Ma\u00dfnahmen, die gegebenenfalls auch in einem Austausch der betreffenden Person bestehen k\u00f6nnen, ergreifen.  (3) Schwarz+Matt wird sich um Kontinuit\u00e4t bei den f\u00fcr den Kunden t\u00e4tigen Personen bem\u00fchen. Ein Austausch ist dem Auftraggeber fr\u00fchzeitig vorab anzuzeigen und erfolgt nur durch eine Person, deren Qualifikation mindestens der der zu ersetzenden Person entspricht.  (4) Die von Schwarz+Matt eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverh\u00e4ltnis zum Kunden und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Dies gilt insbesondere, soweit von Schwarz+Matt eingesetzte Personen die Leistungen in den R\u00e4umen des Kunden erbringen.  <br><br>  X. Zusammenarbeit der Vertragsparteien <br><br> (1) F\u00fcr die Leistungserbringung ist eine enge Zusammenarbeit der Vertragsparteien notwendig. Die Vertragsparteien werden sich daher \u00fcber alle Umst\u00e4nde aus ihrer Sph\u00e4re informieren, die eine Auswirkung auf die Leistungserbringung durch Schwarz+Matt haben k\u00f6nnen.  (2) Die Vertragsparteien benennen jeweils eine verantwortliche Person, die der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Ansprechpartner zur Verf\u00fcgung steht und die befugt ist, f\u00fcr die jeweilige Vertragspartei verbindliche Erkl\u00e4rungen abzugeben und Erkl\u00e4rungen der anderen Vertragspartei entgegenzunehmen.  <br><br>  XI. Change Request <br><br> (1) Sofern vertraglich vereinbart, ist der Kunde berechtigt, schriftlich \u00c4nderungen der Leistungen zu verlangen. Schwarz+Matt wird vom Kunden gew\u00fcnschte \u00c4nderungen nicht unbillig verweigern.  (2) Schwarz+Matt wird das \u00c4nderungsverlangen des Kunden zeitnah pr\u00fcfen. Ist eine umfangreiche Pr\u00fcfung des \u00c4nderungsverlangens erforderlich, ist der Schwarz+Matt berechtigt, f\u00fcr den mit der Pr\u00fcfung erforderlichen Aufwand eine gesonderte Verg\u00fctung zu verlangen. Ist dies der Fall, teilt Schwarz+Matt dies dem Kunden unverz\u00fcglich mit und unterbreitet ihm zugleich ein entsprechendes Pr\u00fcfungsangebot mit Angaben zum Zeitrahmen der Pr\u00fcfung und zur Verg\u00fctung.  (3) Ist eine umfangreiche, vom Kunden gesondert zu verg\u00fctende Pr\u00fcfung des \u00c4nderungsverlangens nicht erforderlich, wird Schwarz+Matt dem Kunden binnen 10 Werktagen ein Realisierungsangebot mit allen f\u00fcr die Entscheidungsfindung des Kunden erforderlichen Informationen, insb. unter Angabe von Leistungszeitr\u00e4umen und Verg\u00fctung, unterbreiten. Sollte es Schwarz+Matt im Einzelfall nicht m\u00f6glich sein, dem Kunden innerhalb des vorstehenden Zeitraums ein Realisierungsangebot zu unterbreiten, wird sie dies dem Kunden unter Nennung eines verbindlichen Datums, zu dem sie das Realisierungsangebot vorlegen wird, mitteilen.  (4) Leistungs\u00e4nderungen sind durch eine entsprechende Vertragsanpassung schriftlich zu dokumentieren. Solange die Vertragsparteien keine Vereinbarung \u00fcber eine Leistungs\u00e4nderung getroffen haben, wird Schwarz+Matt die Leistungen gem\u00e4\u00df der urspr\u00fcnglichen Vereinbarung erbringen.  <br><br>  XII. Geistiges Eigentum <br><br> (1) Sofern nichts anderes vereinbart, bleibt Schwarz+Matt Inhaberin aller Materialien, die durch gewerbliche Schutzrechte oder schutzrechts\u00e4hnliche Positionen gleich welcher Art (z.B Patentrechte, Markenrechte, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte, Urheberrechte) und gleich ob eingetragen oder nicht (\u201egeistige Eigentumsrechte\u201c), gesch\u00fctzt sind oder gesch\u00fctzt werden k\u00f6nnen (\u201eMaterialien\u201c) und ihr zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags zustehen oder von ihr (oder von Dritten in ihrem Auftrag) nach Abschluss des Vertrags entwickelt werden. Entsprechendes gilt f\u00fcr Bearbeitungen, \u00c4nderungen und Weiterentwicklungen.  (2) Mit der \u00dcbergabe dieser Materialien r\u00e4umt Schwarz+Matt dem Kunden an den unter diesem Vertrag gelieferten Materialien ein nicht-ausschlie\u00dfliches, dauerhaftes, nicht \u00fcbertragbares Recht ein, diese zu nutzen, soweit sich dies aus dem Zweck des Vertrags ergibt.  (3) Der Kunde bleibt Inhaber aller Materialien, die ihm zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags zustehen oder von ihm (oder von Dritten in seinem Auftrag) nach Abschluss dieses Vertrags entwickelt werden (\u201eKunden-Materialien\u201c). Entsprechendes gilt f\u00fcr Bearbeitungen, \u00c4nderungen und Weiterentwicklungen. Sofern diese von Schwarz+Matt vorgenommen werden, erfolgen sie zur ausschlie\u00dflichen Nutzung und Verwertung durch den Kunden. Der nachfolgende Abs. 4 findet hierf\u00fcr entsprechende Anwendung. Der Kunde r\u00e4umt Schwarz+Matt ein auf den Zeitraum und den Zweck der Vertragsdurchf\u00fchrung begrenztes, nicht-ausschlie\u00dfliches, nicht \u00fcbertragbares Recht zur Nutzung der Kunden -Materialien ein.  (4) Mit vollst\u00e4ndiger Bezahlung der vereinbarten Verg\u00fctung r\u00e4umt Schwarz+Matt dem Kunden an den vertraglich f\u00fcr den Kunden erstellten und als solche in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Materialien \u2013 sofern nicht anders vereinbart \u2013 ein einfaches, unbefristetes, inhaltlich und r\u00e4umlich unbeschr\u00e4nktes, \u00fcbertragbares Recht ein, die betreffenden Materialien umfassend zu nutzen und zu verwerten.  <br><br>  XIII. Verg\u00fctung <br><br> (1) Sofern nichts anderes vereinbart, erbringt Schwarz+Matt die vertraglichen Leistungen auf Zeitabrechnungsbasis, wobei der Stundensatz 100,00\u20ac pro Stunde zzgl. MwSt. betr\u00e4gt. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt (0,25 Stunden). Schwarz+Matt stellt dem Kunden den geleisteten Zeitaufwand monatlich in Rechnung. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen. Schwarz+Matt erfasst die aufgewendete Zeit und f\u00fchrt entsprechende Aufzeichnungen. Der Zeitaufwand ist auf Verlangen von Schwarz+Matt w\u00f6chentlich durch den Projektverantwortlichen des Kunden zu best\u00e4tigen.  (2) Monatlich abzurechnende Honorare zahlt der Kunde innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Rechnung auf das von Schwarz+Matt angegebene Konto.  (3) Der Kunde ersetzt Schwarz+Matt die erforderlichen und nachgewiesene Aufwendungen, die Schwarz+Matt in Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen dieses Vertrages entstehen. Die Erforderlichkeit und der Umfang von Reisen wird vor Reiseantritt mit dem Kunden abgestimmt. Schwarz+Matt rechnet die Aufwendungen monatlich ab und weist diese Aufwendungen durch entsprechende Belege nach.\u2028Grunds\u00e4tzlich berechnet Schwarz+Matt 0,50\u20ac je km Anfahrt mit dem PKW. Zugfahrten werden in der 1. Klasse, Fl\u00fcge in der Economy Class absolviert. Hotel\u00fcbernachtungen werden zu max. 150,-\u20ac pro Person pro Nacht gebucht.\u2028  (4) Reisezeiten werden zu 50% als Arbeitszeiten in Rechnung gestellt.  (5) Zwischen den Parteien vereinbarte Vorschusszahlungen sind zu den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten f\u00e4llig.  <br><br>  XIV. Sonstiges <br><br> (1) Auf das Vertragsverh\u00e4ltnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.  (2) Nebenbestimmungen au\u00dferhalb eines Vertrags und seiner Anlagen bestehen grunds\u00e4tzlich nicht. \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen eines Vertrages und der Anh\u00e4nge bed\u00fcrfen der zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.  (3) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags beeintr\u00e4chtigt nicht die G\u00fcltigkeit des \u00fcbrigen Vertragsinhalts.  (4) Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieser AGB L\u00fccken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung iSd Abs. 3 rechtskr\u00e4ftig oder von beiden Parteien \u00fcbereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese L\u00fccke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszuf\u00fcllen bzw. zu ersetzen.  (5) Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand ist, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, das f\u00fcr den Sitz des Anbieters zust\u00e4ndige Gericht.\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-db2d259 pt-200 elementor-widget elementor-widget-jet-engine-component-38364\" data-id=\"db2d259\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"jet-engine-component-38364.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div data-elementor-type=\"jet-engine-component\" data-elementor-id=\"38364\" class=\"elementor elementor-38364 jet-listing-grid--38364 jet-component-instance-5800\" data-elementor-post-type=\"jet-engine\" style=\"\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0d027c1 e-con-full wrapper-sm e-flex e-con e-parent\" data-id=\"0d027c1\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1905f7c bodytext elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"1905f7c\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">B. Besonderer Teil<\/span>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-cfab05b bodytext elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"cfab05b\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\tI. Besonderheiten bei Beratungsleistungen <br><br> Vertragsgegenstand <br><br> (1) Sofern sich Schwarz+Matt zur Erbringung von Beratungsleistungen (\u201eAuftrag Beratungsleistungen\u201c) verpflichtet hat, gelten die Vorschriften des Abschnitts B.I. dieser AGB. Die Leistungserbringung erfolgt auf dienstvertraglicher Basis iSd \u00a7\u00a7 611 ff. BGB. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags. Zu den Beratungsleistungen k\u00f6nnen insbesondere folgende T\u00e4tigkeiten z\u00e4hlen, wobei die Leistung und deren Umfang ausschlie\u00dflich durch den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bestimmt werden: a) Mitarbeit an der Entwicklung der Marketingstrategie; b) Mitwirkung bei der Erarbeitung der Umsatzziele; c) Mitarbeit bei der Erstellung der hierf\u00fcr erforderlichen Marketingbudgets sowie deren Aufschl\u00fcsselung f\u00fcr Werbung und Verkaufsf\u00f6rderung; d) Auswertung aller quantitativen und qualitativen Konkurrenzbeobachtungen sowie von Marktstudien, Markt- und Verbraucheruntersuchungen; e) Beratung zu Fragen der nationalen, regionalen oder lokalen Schwerpunktbildung; f) Anregungen zu Verbesserungen oder Ver\u00e4nderungen der Produkte und deren Ausstattungen; g) Unternehmensberatung, insb. Gr\u00fcndungsberatung und Aufbau von Unternehmen; h) Buchung von Medialeistungen.  (2) Sofern vereinbart, gelten die Vorschriften dieses Abschnitts auch f\u00fcr die mit den Beratungsleistungen im Zusammenhang stehenden Planungs-, Gestaltungs-, und Entwicklungsleistungen sowie die Durchf\u00fchrung der erforderlichen Werbema\u00dfnahmen.  <br><br>  Rechtliche Verantwortung des Kunden <br><br> Die rechtliche Verantwortung in Bezug auf die wettbewerbsrechtliche Zul\u00e4ssigkeit der vorgeschlagenen Ma\u00dfnahmen bzw. erzielten Arbeitsergebnisse tr\u00e4gt ausschlie\u00dflich der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, sorgf\u00e4ltig zu \u00fcberpr\u00fcfen und sicherzustellen, dass diese bei Ihrer Verwendung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter versto\u00dfen.  <br><br>  II. Besonderheiten bei Webdesignleistungen <br><br> Vertragsgegenstand <br><br> Sofern Gegenstand des Vertrages die Entwicklung und Erstellung einer Website f\u00fcr den Kunden ist, mit welcher dieser im Internet auftreten kann, gelten die nachfolgenden Bestimmungen der AGB.  <br><br>  Entwicklung und Entwurf der Website <br><br> (1) Schwarz+Matt entwickelt und entwirft aufgrund der vom Kunden gemachten Angaben eine Website, wobei Schwarz+Matt ein entsprechender Gestaltungsspielraum verbleibt.  (2) Soweit die Beschaffung von Inhaltselementen der Website (wie Bild-, Ton-, Videodateien, Texte, Logos, interaktive Elemente, Software u. a.) nicht ausdr\u00fccklich durch Schwarz+Matt erfolgen soll, ist hierf\u00fcr ausschlie\u00dflich der Kunde zust\u00e4ndig.  (3) Schwarz+Matt hat die erstellte Website nach Fertigstellung in den Verf\u00fcgungsbereich des Kunden zu \u00fcbertragen. Sie kann dies durch Heraufladen der Daten auf einen vom Kunden angegebenen und durch \u00dcbermittlung der Zugangsdaten zug\u00e4nglich gemachten Server, durch \u00dcbergabe eines k\u00f6rperlichen Datentr\u00e4gers oder auf sonstige, dem Kunde zumutbare Weise bewerkstelligen.  <br><br>  Sach- und Rechtsm\u00e4ngel <br><br> (1) F\u00fcr Inhalt, den der Kunde bereitstellt, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Inhalt auf m\u00f6gliche Rechtsverst\u00f6\u00dfe zu \u00fcberpr\u00fcfen. Dar\u00fcber hinaus ist Schwarz+Matt zur Erf\u00fcllung von Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln nur nach den gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen verpflichtet:  (2) Ein Mangel liegt vor, soweit die Lieferung oder Leistungen (a) nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzen, (b) sich nicht f\u00fcr die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignen oder (c) sich f\u00fcr die gew\u00f6hnliche Verwendung nicht eignen und nicht die Beschaffenheit aufweisen, die bei Leistungen der gleichen Art \u00fcblich ist und die der Kunde nach der Art der Leistung erwarten kann.  (3) Sollte rechtskr\u00e4ftig festgestellt werden, dass die Lieferungen oder Leistungen von Schwarz+Matt Rechte Dritter verletzen, wird Schwarz+Matt nach ihrer Wahl entweder auf eigene Kosten f\u00fcr den Kunden das erforderliche Nutzungsrecht an den verletzten Rechten beschaffen oder die Leistungen so austauschen oder ab\u00e4ndern, dass sie die Rechte nicht mehr verletzen, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.  (4) Etwaig bestehende Minderungsrechte sowie das Recht auf Selbstvornahme sind ausgeschlossen. Anspr\u00fcche gem. \u00a7\u00a7 812 ff. BGB sind hiervon unber\u00fchrt.  (5) Verlangt der Kunde nach Beendigung des Vertrags unter Berufung auf einen Sach- und\/oder Rechtsmangel die Beseitigung eines Mangels an einem Programm, tr\u00e4gt er die Darlegungs- und Beweislast daf\u00fcr, dass dieser Mangel auf einer von Schwarz+Matt erbrachten Leistung beruht. Die Darlegung und der Beweis gelten als erbracht, wenn er darlegt und nachweist, dass dieser Mangel vor Erbringung einer bestimmten, vom Kunden genau zu bezeichnenden Leistung unter vergleichbaren Umst\u00e4nden nicht aufgetreten ist, sondern sich erst danach gezeigt hat, ohne dass andere Ursachen als die bezeichnete Leistung daf\u00fcr ersichtlich sind. Insbesondere hat der Kunde darzulegen und nachzuweisen, dass nach Beendigung des Vertrags keine \u00c4nderungen vorgenommen worden sind, auf denen der Mangel beruhen kann.  (6) Das Recht zur K\u00fcndigung aus wichtigem Grund sowie das Recht zur Geltendmachung von Ersatzanspr\u00fcchen wegen vergeblicher Aufwendungen oder Schadenersatzanspr\u00fcchen im Rahmen der Haftungsbegrenzung bleiben unber\u00fchrt.  (7) Die Sach- und Rechtsm\u00e4ngelhaftung f\u00fcr die erbrachten Leistungen erlischt, wenn der Kunde oder Dritte \u00c4nderungen vornehmen, denen Schwarz+Matt vorher nicht ausdr\u00fccklich zugestimmt hat. Etwas anderes gilt nur insoweit, als der Kunde darlegt und nachweist, dass der Mangel nicht auf die Ver\u00e4nderungen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist und dass diese die Mangelidentifizierung und -beseitigung nicht erschwert haben.  (8) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann iSd Handelsgesetzbuches handelt, stehen diesem etwaige Anspr\u00fcche wegen Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln nur zu, wenn er seiner R\u00fcgepflicht iSd \u00a7 377 HGB gen\u00fcgt hat.  <br><br>  Mitwirkungspflichten des Kunden <br><br> (1) Der Kunde hat Schwarz+Matt alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. Prototypen) notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und W\u00fcnsche rechtzeitig zu \u00e4u\u00dfern.  (2) Nach Anforderung durch Schwarz+Matt hat der Kunde dieser alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte in der geforderten Form zur Verf\u00fcgung zu stellen. F\u00fcr die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich.  (3) Der Kunde hat Schwarz+Matt folgende Informationen unmittelbar nach Anforderung in folgender Form zur Verf\u00fcgung zu stellen: (a) Vorgaben und Weisungen f\u00fcr die Gestaltung der Website: schriftlich oder per E-Mail; (b) technische Vorgaben (URL, Host, Mailweiterleitung u. \u00e4.): schriftlich oder per E-Mail; (c) Sofern Schwarz+Matt zum Heraufladen der fertigen Website auf einen Webserver berechtigt oder verpflichtet ist, so hat der Kunde so bald als m\u00f6glich, sp\u00e4testens jedoch zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Website die Zugangsdaten (URL, Benutzername und Passwort) des betreffenden Servers zur Verf\u00fcgung zu stellen.  <br><br>  III. Besonderheiten bei SEO- und Online Marketing-Leistungen <br><br> Vertragsgegenstand <br><br> (1) Sofern Gegenstand des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages die Erbringung von Suchmaschinenoptimierungen bzw. Onlinemarketingleistungen sind, gelten \u2013 sofern nichts Abweichendes zwischen den Parteien geregelt wurden \u2013 die Bestimmungen dieser Ziff. II.  (2) Schwarz+Matt erbringt gegen\u00fcber dem Kunden die vertraglich vereinbarten Leistungen, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde, als Dienstleistung iSd \u00a7\u00a7 611 ff. BGB.  <br><br>  Mitwirkungsleistungen des Kunden <br><br> (1) Ein wesentlicher Faktor f\u00fcr die Erbringung der Leistungen durch Schwarz+Matt ist die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde wird Schwarz+Matt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterst\u00fctzen. Der Kunde stellt Schwarz+Matt insbesondere alle zur Suchmaschinenoptimierung notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei zur Verf\u00fcgung.  (2) Bestehen die Leistungen von Schwarz+Matt in der Erstellung von Konzepten oder Analysen bzw. der Unterst\u00fctzung des Kunden bei deren Ausarbeitung, wird der Kunde die notwendige Mitwirkung leisten und Ma\u00dfnahmen zur Umsetzung der Konzepte im Rahmen des wirtschaftlich Angemessenen vornehmen.  (3) Der Kunde wird die f\u00fcr die Berechnung des Traffic notwendigen Vorkehrungen treffen, insbesondere die f\u00fcr die Messung erforderlichen technischen Ma\u00dfnahmen ergreifen.  <br><br>  Keine Aufkl\u00e4rungspflicht bzw. Haftung f\u00fcr die Verwendung von Domains und Suchbegriffen <br><br> (1) Schwarz+Matt ist gegen\u00fcber dem Kunden nicht zur Aufkl\u00e4rung und Beratung \u00fcber die Besonderheiten, M\u00f6glichkeiten und Verkehrssitten im Internet verpflichtet.  (2) F\u00fcr Verletzungen der geltenden rechtlichen Normen, insb. der des Wettbewerbsrechts, die auf Verwendung der Domains bzw. Suchbegriffen beruhen, haftet Schwarz+Matt nur, wenn sie gegen\u00fcber dem Kunden ausdr\u00fccklich hierf\u00fcr ihr Einstehen versichert hat.  (3) Schwarz+Matt ist somit auch nicht verpflichtet, im Vorfeld auf die wettbewerbs- oder kennzeichenrechtliche Unbedenklichkeit hinsichtlich der verwendeten Domain oder bestimmten Suchbegriffen hinzuweisen.  <br><br>  Stand 27. Januar 2020\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"elementor_header_footer","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-8804","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO Premium plugin v27.3 (Yoast SEO v27.5) - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-premium-wordpress\/ -->\n<title>AGB - Schwarz+Matt<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Die Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der Schwarz+Matt GmbH f\u00fcr eine partnerschaftliche uns transparente Kundenbeziehung.\" \/>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.schwarz-matt.com\/de\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGB\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Die Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der Schwarz+Matt GmbH f\u00fcr eine partnerschaftliche uns transparente Kundenbeziehung.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.schwarz-matt.com\/de\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Schwarz+Matt\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2025-10-08T09:52:17+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"38\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.schwarz-matt.com\\\/de\\\/agb\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.schwarz-matt.com\\\/de\\\/agb\\\/\",\"name\":\"AGB - 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