Das Förderprogramm „go-digital“ wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie initiiert, um kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) der gewerblichen Wirtschaft und das Handwerk dabei zu unterstützen, sich im Wettbewerb der digitalen Transformation nachhaltig behaupten zu können.
Die Herausforderungen der Digitalisierung betreffen alle Branchen und Geschäftsbereiche. „go-digital“ unterstützt praxiswirksam Beratungsleistungen, die Unternehmen helfen, mit technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt zu halten. Insbesondere gilt dies für die Bereiche Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und für den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung.
Das Förderprogramm umfasst drei Module:
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial angehören und die gesetzten Kriterien erfüllen:
Die Autorisierung als Beratungsunternehmen wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an strenge Bedingungen geknüpft. Die sind:
Als eine der ersten Agenturen in Dortmund erfüllt Schwarz+Matt diese Kriterien und darf im Modul „Digitale Markterschließung“ beraten.
Für die beiden weiteren Module „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ und „IT-Sicherheit“ kooperieren wir mit externen Partnern. Unternehmen können so bei Schwarz+Matt alle Leistungsmodule aus einer Hand in Anspruch nehmen.
Im Beratungsmodul „Digitale Markterschließung“, für das Schwarz+Matt autorisiert wurde, werden folgende Leistungen gefördert:
Ziel der geförderten Leistungen ist, Unternehmen zu vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings zu beraten und dabei zu unterstützen, sich in der digitalen Transformation im Wettbewerb nachhaltig zu behaupten.
Eine ausführliche Beratungsrunde mit unseren Experten steht am Anfang. Wir analysieren den Status Quo, entwickeln für Ihr Unternehmen sinnvolle Maßnahmen und öffnen erfolgsversprechende Kanäle. Auf dieser Basis konzipieren wir effektive Maßnahmen, die über einen langen Zeitraum wirksam sind. Natürlich begleitet Schwarz+Matt Sie auch bei der fachgerechten Umsetzung im Rahmen von „go-digital“.
Das Förderprogramm „go-digital“ unterstützt gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen, indem es Digitalisierungsprojekte mit bis zu 50 % bezuschusst.
Bei bis zu 30 Beratertagen und einem geförderten Beratertagessatz von bis zu 1.100,00€ (zzgl. USt.) bedeutet das eine Fördersumme von bis zu 16.500,00€ für Ihr digitales Projekt bei Schwarz+Matt.
Beispielhaft kann die Förderung mit „go-digital“ so aussehen:
Beratungsleistung:
TABELLE
So wird der Förderbetrag ermittelt:
TABELLE
Den Projektantrag und den Beratungsplan stellt Schwarz+Matt. Mit Ihrem Unternehmen schließen wir einen Beratervertrag und unterstützen Sie bei allen Förderformalitäten.
Mit dem Vorliegen des Förderbescheids beginnen wir mit unserer Arbeit für Sie.
Bei Projektabschluss verfassen wir den Projektbericht, reichen ihn beim BMWi ein und erhalten die Fördersumme ausgezahlt. An Ihr Unternehmen berechnen wir ausschließlich den Eigenanteil und die Umsatzsteuer des Gesamtbudgets.
Gründer und Geschäftsführer
Du hast Fragen zu unseren Leistungen, unseren Projekten oder zu Schwarz+Matt?
Ich helfe gerne weiter.
Verpasse keine News mehr zu allen Themen rund um das digitale Marketing. Unser Newsletter in deinem Postfach ist nur noch einen Klick entfernt.
Gefördert werden gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen in den Modulen „Digitale Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“. Die Leistungen müssen durch autorisierte Beratungsunternehmen wie Schwarz+Matt im Modul „Digitale Markterschließung“ erbracht werden.
Voraussetzung für die Förderung von Start-ups ist es, dass bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichenden Umsätzen erkennbar ist.
Förderungsnehmer sind rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks, die über technologisches Potenzial verfügen.
Zudem sind die Voraussetzungen
Für die Module „Digitale Geschäftsprozesse“ und „IT-Sicherheit“ werden auf der Homepage www.bmwi-go-digital.de autorisierte Beratungsunternehmen mit Kontaktdaten und autorisierten Beratungsmodulen veröffentlicht. Die Autorisierung und Veröffentlichung neuer Beratungsunternehmen erfolgt kontinuierlich.
Zuerst stimmen das autorisierte Beratungsunternehmen und das interessierte Unternehmen das geplante Förderprojekt ab. Wenn die Projektförderung beantragt werden soll, vereinbaren sie in einem (als Formular bereitgestelltem) Beratungsvertrag die Inhalte der Beratungsleistung (Projektplan).
Inhalte des Vertrages sind die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung und die Eigenbeteiligung. Der Vertrag wird erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam und gilt nicht als vorzeitiger Vorhabensbeginn.
Den Förderantrag für „go-digital“ stellt das Beratungsunternehmen für das zu beratende Unternehmen. Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnt die Beratungsleistung und Umsetzung.
Nach der Projektlaufzeit (maximal sechs Monate) erstellt das Beratungsunternehmen die Rechnung über die Eigenbeteiligung sowie den Verwendungsnachweis.
Nach erfolgter Prüfung wird dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt. Das geförderte KMU erhält eine De-minimis-Bescheinigung.
Der Förderantragstellung erfolgt durch das Beratungsunternehmen über Easy-Online (Förderportal des Bundes).
Beratungsleistungen werden in den Modulen „IT-Sicherheit“, „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ gefördert. Ein gewähltes Hauptmodul muss mindestens 51 Prozent des Beratungsvolumens ausmachen. Dazu können ein oder zwei Nebenmodule gewählt werden.
Für das Modul „IT-Sicherheit“ sind immer mindestens zwei Tagewerke anzusetzen – unabhängig von der Auswahl oder Kombination der anderen Module.
Im Modul „Digitale Markterschließung“, für das Schwarz+Matt autorisiertes Beratungsunternehmen ist, werden folgende Inhalte gefördert:
Das Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Vermarktung und die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen.
Erfolgt die Beratung ausschließlich in den Modulen „Digitale Markterschließung“ und/oder „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, so müssen zwingend zwei Beratertage für „IT-Sicherheit“ eingeplant werden. Schwarz+Matt kooperiert mit Beraterunternehmen, die für „IT-Sicherheit“ autorisiert sind und kann deshalb das komplette Beratungspaket aus einer Hand anbieten.
Nein, Beratungsleistungen sind grundsätzlich vollumfänglich vom autorisierten Beratungsunternehmen auszuführen. Wenn es zur Zielerreichung zwingend notwendig ist und die Aufgabenstellung es erfordert, kann ein sachverständiger Dritter mit zusätzlicher Kompetenz (nur aus autorisierten Beratungsunternehmen oder aus Forschungseinrichtungen) herangezogen werden.
Jeder Einsatz eines sachverständigen Dritten muss bereits bei der Antragstellung detailliert angezeigt werden. Leistung und Kosten sind klar von denen des autorisierten Beratungsunternehmens abzugrenzen. Dies gilt auch für die Darstellung im Verwendungsnachweis.
Das gewählte Hauptmodul hat mindestens 51 Prozent des Fördervolumens. Das bedeutet, es sind dort bis zu 20 Beratertage förderfähig.
Wird ein Hauptmodul mit einem Nebenmodul(en) kombiniert, sind maximal 30 Beratertage förderfähig.
Wenn das zu beratende Unternehmen und das geplante Vorhaben dem Beratungsunternehmen bereits bekannt ist, können das Realisierungskonzept und/oder das Projektmanagement ohne vorherige Potentialanalyse begonnen werden.
In allen anderen Fällen besteht die Beratungsleistung grundsätzlich aus der
Es wird ein Beratertagessatz von maximal 1.100 Euro (ohne Umsatzsteuer) gefördert. Die Förderung beträgt maximal 50%. Dieser Maximaltagessatz gilt auch für sachverständige Dritte. Beratertagessatz und Sachverständigentagessatz können unterschiedlich hoch sein, dürfen den Höchstbetrag aber nicht überschreiten.
Autorisierte Beratungsunternehmen müssen für das zu beratene Unternehmen beste und günstigste Lösung finden und diese anbieten.
Dafür ist es notwendig, über Vor- und Nachteile der angeratenen Produkte und Leistungen zu informieren und über mögliche Alternativen zu unterrichten. Dieses soll vom begünstigten Unternehmen schriftlich bestätigt werden.
Die Laufzeit des Beratungsprojektes soll maximal sechs Monate betragen.
Die Förderquote liegt bei 50 Prozent der gesamten Netto-Ausgaben.
TABELLE
Diese Summe wird dem begünstigten Unternehmen vom Beratungsunternehmen unter Ausweisung der Umsatzsteuer in Höhe von 2.850 Euro in Rechnung gestellt.
In den Antragsformularen wird diese Berechnung automatisiert durchgeführt.
Zu beachten:
Die Eigenbeteiligung darf 20% des Vorjahresumsatzes des beratenen Unternehmens nicht übersteigen.
Ab 10 % des Vorjahresumsatzes müssen ergänzende Erläuterungen zur Aufbringung des Eigenanteils unaufgefordert eingereicht werden. Die Ausfertigung dieser Erläuterungen ist Aufgabe der Beratungsunternehmen.
Bei Beantragung einer erneuten Förderung nach dieser Richtlinie muss ein Jahr nach Beendigung der Förderung (Zeitpunkt ist die Bestätigung des Verwendungsnachweises) vergangen sein.
Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angegeben werden.
(Rechtsgrundlage VO (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen. (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S 1)).
Es gab bereits in ausgewählten Regionen ein Modellvorhaben vor der Wirksamkeit von „go-digital“. Dieses ist jetzt abgeschlossen.
Die wesentlichen Unterschiede sind:
Gleich geblieben ist die Förderquote von 50 Prozent.
Schwarz+Matt als Beratungsunternehmen musste strenge Kriterien erfüllen, um im Förderprogramm „go-digital“ autorisiert zu werden:
Die Beratungsunternehmen müssen die im laufenden Programm vereinbarte Qualitätsstandards und Normen wie den BSI IT-Grundschutz sowie ISO 27001 anerkennen. Darüber hinaus müssen sie sich an ihnen orientieren, für deren Einhaltung bürgen und sich in entsprechenden Aktivitäten engagieren. Dadurch wird die Qualitätssicherung im Förderprogramm umgesetzt beziehungsweise weiterentwickelt.
Westfalendamm 188
44141 Dortmund
© 2022 Schwarz+Matt GmbH. Alle Rechte vorbehalten.